DSGVO, Impressum & AGB 2026: Rechtssicher online
DSGVO, Impressum & AGB 2026: So machst du deine Website rechtssicher
Jede geschäftlich genutzte Website in Deutschland braucht 2026 drei getrennte Rechtstexte: ein Impressum nach § 5 DDG, eine Datenschutzerklärung nach Art. 13 DSGVO und – bei Verkäufen – AGB. Fehlen oder widersprechen sie der Realität der Seite, drohen Abmahnungen mit Kosten zwischen 500 und 5.000 Euro (identitylab, 2026). Dieser Guide zeigt dir, was rechtlich rein muss und wo die häufigsten Fallen liegen.
Die meisten Abmahnungen kommen nicht wegen schwerer Vergehen, sondern wegen Formfehlern (next-levels, 2026). Die gute Nachricht: Formfehler lassen sich vermeiden. Dieser Artikel gehört zur Gründungs-Roadmap und ergänzt Website erstellen.
Die 3 Rechtstexte und was sie regeln
| Text | Rechtsgrundlage | Regelt |
|---|---|---|
| Impressum | § 5 DDG | Anbieterkennzeichnung, Identität |
| Datenschutzerklärung | Art. 13 DSGVO | Umgang mit personenbezogenen Daten |
| AGB | BGB | Vertragsverhältnis mit Kunden |
Quelle: kreativschock und next-levels, 2026. Wichtig: Diese drei Texte erfüllen verschiedene Zwecke und gehören auf getrennte, einzeln verlinkte Seiten.
Impressum: DDG statt TMG
Die wichtigste Änderung: Seit dem 14. Mai 2024 gilt das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) statt des alten Telemediengesetzes (TMG). Es setzt den europäischen Digital Services Act um (kreativschock, 2026).
Inhaltlich hat sich an den Pflichtangaben wenig geändert, aber viele KMU-Websites verweisen im Impressum noch aufs alte TMG. Das ist zwar kein zwingender Abmahngrund, sollte aber aktualisiert werden.
Wo überall ein Impressum nötig ist: nicht nur auf klassischen Websites, sondern auch bei Social-Media-Profilen, Verkaufsplattformen, Apps, Blogs und beruflichen Landingpages (kanzlei-herfurtner, 2026). Geschätzt 90 Prozent aller deutschen Websites unterliegen der Impressumspflicht.
Datenschutzerklärung: der häufigste Fehler
Der häufigste Fehler ist nicht ein vergessener Punkt, sondern eine Erklärung, die etwas anderes beschreibt als das, was die Seite tut (next-levels, 2026). Eine Generator-Vorlage listet Tools auf, die du gar nicht nutzt, und schweigt zu den drei, die wirklich laufen.
Das fällt auf, sobald jemand mit Prüfungsabsicht hinsieht – eine Aufsichtsbehörde, ein Wettbewerber oder ein Abmahnverein. Die Regel: Deine Datenschutzerklärung muss exakt zu den tatsächlich eingesetzten Tools passen.
Wichtig: Jedes neue Plugin, jeder neue Newsletter-Dienst muss in die Datenschutzerklärung aufgenommen werden (onlineshops, 2026). Aktualisiere sie beim Onboarding jedes neuen Tools.
Die 2-Klick-Lösung für Social Media
Social-Media-Buttons, Feeds oder eingebettete Inhalte von Facebook, Instagram, LinkedIn oder YouTube übertragen oft schon beim Laden Daten an US-Server (identitylab, 2026).
Die datenschutzkonforme Lösung: die 2-Klick-Lösung. Der echte Button lädt erst nach aktivem Klick des Nutzers. Vorher sieht man nur einen neutralen Platzhalter mit Datenschutzhinweis. So entscheidest du, wann Daten übertragen werden.
AGB: Vorsicht bei Templates
Ein AGB-Template aus 2019 deckt weder das aktuelle Widerrufsrecht noch die neue Preisangabenverordnung ab (onlineshops, 2026). Prüfe AGB immer auf Aktualität.
Besonders wichtig: Gewährleistungsrechte dürfen in den AGB nicht eingeschränkt werden – sonst riskierst du Abmahnungen oder sogar Vertragsnichtigkeit (identitylab, 2026).
Neue Pflichten 2025/2026
Zwei Neuerungen betreffen besonders Online-Shops (next-levels, 2026):
- Widerrufsbutton nach § 356a BGB – ein klar erkennbarer Button zum Widerruf
- BFSG (Barrierefreiheitsstärkungsgesetz) – Barrierefreiheit wird für viele Anbieter Pflicht
Prüfe deine Seite mit kostenlosen Tools wie dem WAVE Accessibility Checker auf grobe Mängel.
Brauchst du einen Datenschutzbeauftragten?
In der Regel nicht als Solo-Selbstständiger. Ein Datenschutzbeauftragter ist meist erst nötig, wenn mehr als 20 Mitarbeiter personenbezogene Daten verarbeiten (haendlerbund, 2026). Kleinunternehmer und Solo-Selbstständige brauchen ihn normalerweise nicht.
Deine Rechts-Checkliste in 5 Schritten
- Impressum auf § 5 DDG aktualisieren, leicht auffindbar platzieren
- Datenschutzerklärung an tatsächlich genutzte Tools anpassen
- AGB bei Verkäufen ergänzen, auf Aktualität prüfen
- 2-Klick-Lösung für alle Social-Media-Einbindungen
- Getrennte Seiten für jeden Rechtstext, einzeln verlinkt
FAQ: DSGVO, Impressum & AGB 2026
Welche Rechtstexte braucht eine Unternehmenswebsite?
Ein Impressum nach § 5 DDG, eine Datenschutzerklärung nach Art. 13 DSGVO und – bei Verkäufen – AGB. Alle drei gehören auf getrennte, einzeln verlinkte Seiten (kreativschock, 2026).
Was kostet eine Abmahnung wegen Formfehlern?
Eine fehlerhafte Impressumsangabe kann Abmahnkosten zwischen 500 und 5.000 Euro verursachen. Bei DSGVO-Verstößen drohen zusätzlich Bußgelder (identitylab, 2026).
Gilt noch das TMG für das Impressum?
Nein. Seit dem 14. Mai 2024 gilt das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) statt des Telemediengesetzes (TMG). Viele Websites verweisen noch aufs alte TMG und sollten aktualisiert werden (kreativschock, 2026).
Brauche ich als Solo-Selbstständiger einen Datenschutzbeauftragten?
In der Regel nicht. Ein Datenschutzbeauftragter ist meist erst ab mehr als 20 Mitarbeitern nötig, die personenbezogene Daten verarbeiten (haendlerbund, 2026).
Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Bei konkreten Fragen oder einer Abmahnung wende dich an einen Fachanwalt.
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